Businessplan-Erstellung, Finanzierungsfragen, Kundenakquise: diese Anfangsschritte gelingen Existenzgründern am besten mit professioneller Hilfe. Empirische Studien belegen, dass Existenzgründer erfolgreicher sind und länger am Markt bleiben, wenn sie ein Gründercoaching genutzt haben. Der Erfolgsturbo ergibt sich auch aus einem Coaching nach der Existenzgründung
Das Gründercoaching vor der Existenzgründung verfolgt das Ziel, eine geschickte Markteintrittsstrategie zu entwickeln und die Risiken der Unternehmensgründung zu minimieren. Zudem soll das Coaching den Gründer in die Lage versetzen, sich selbst zu organisieren.
Das Gründercoaching nach der Existenzgründung hilft, die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederherzustellen und Ihre Existenz zu festigen. „Nicht aufgeben“ heißt jetzt die Devise! Gemeinsam filtern wir Schwachstellen heraus und erarbeiten, wie sie behoben werden. Außerdem bekommen sie wertvolle Tipps zur Unternehmenssicherung.
Das Gründercoaching eignet sich für jede Person, die eine Existenzgründung plant. Egal, ob Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, Leistungen beziehen (ALG I oder ALG II) oder eine Erweiterung Ihrer unternehmerischen Kompetenzen anstreben.
Sie bringen eine Geschäftsidee mit, ihr Kopf ist voller Fragen. Sie rufen uns unter 04187 – 900 21 78 am besten direkt an. Wir finden heraus, ob wir „gut miteinander können“ und verabreden uns zu einem kostenlosen Vorgespräch. Nachdem wir wichtige Details geklärt haben, entscheiden wir, wie wir weiter vorgehen.
Für das Coaching kommen Sie an mindestens zwei und höchstens vier Tagen pro Woche in unser Büro in Buchholz i. d. Nordheide/Holm Seppensen. Die Gesamtdauer richtet sich nach Ihrem Bedarf oder nach der von der Bundesagentur für Arbeit bewilligten Förderung.
Sind Sie derzeit nicht erwerbslos, gilt es, eine Fördermöglichkeit zu finden oder das Gründercoaching selbst zu finanzieren. Kontaktieren Sie mich. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für Ihre persönliche Lösung.
Gründen Sie Ihr Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten auf Basis eines „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)“ übernehmen. Wichtige Voraussetzung für die Vergabe ist, dass Sie noch kein Gewerbe angemeldet haben.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein entscheidendes Instrument zur Unterstützung von Menschen bei ihrer beruflichen Neuorientierung. Der AVGS wird von Institutionen wie der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt, um die Teilnahme an gezielten Coachings zu ermöglichen. Dabei sind gewisse formale Anforderungen zu erfüllen, was eine spezielle Zertifizierung erfordert.
Dieser Zertifizierungsprozess ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
Als Ihr Partner haben wir bereits die Verantwortung übernommen, diese Hürde zu nehmen. Wir sind zertifiziert und einsatzbereit – ohne dass Sie sich mit den Zertifizierungsaufwendungen befassen müssen.