Im Rahmen des AVGS-Bewerbungscoachings (das einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters umfasst) erhalten Sie eine maßgeschneiderte Unterstützung, die speziell auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Ihr persönlicher Bewerbungscoach begleitet Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg und steht Ihnen beratend zur Seite. Gemeinsam arbeiten Sie daran, den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kennenzulernen und die berufliche Position zu finden, die Ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Unser Bewerbungs– und Existenzgründercoaching ist als zertifiziertes AVGS-Coaching zu 100% förderbar durch die Bundesagentur für Arbeit, sofern Sie arbeitssuchend bzw. arbeitslos gemeldet sind.
Wenn Sie aus dem ewigen Kreislauf der Absagen ausbrechen oder neue Impulse gewinnen möchten, ist das Coaching eine lohnende Investition.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann das Bewerbungscoaching zu 100% durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.
Unser Einzelcoaching zielt darauf ab, Ihre beruflichen Entwicklungspotenziale aufzudecken.
Trägerzulassung gemäß AZAV – DEKRA zertifiziert
Entdecken Sie gemeinsam mit uns neue berufliche Wege - wir begleiten Sie bei Ihrer beruflichen Neuorientierung.
Speziell auf Ihre Bedürfnissen angepasst, sind die Maßnahmen kombinierbar. Sie haben Fragen? Rufen Sie gerne an.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein entscheidendes Instrument zur Unterstützung von Menschen bei ihrer beruflichen Neuorientierung. Der AVGS wird von Institutionen wie der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt, um die Teilnahme an gezielten Coachings zu ermöglichen. Dabei sind gewisse formale Anforderungen zu erfüllen, was eine spezielle Zertifizierung erfordert.
Dieser Zertifizierungsprozess ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
Als Ihr Partner haben wir bereits die Verantwortung übernommen, diese Hürde zu nehmen. Wir sind zertifiziert und einsatzbereit – ohne dass Sie sich mit den Zertifizierungsaufwendungen befassen müssen.